Dreistündige Weihnachtssitzung des Neuhauser Gemeinderates

Herzliche Gratulationen für Bürgermeister Patrick Skubel zur Geburt seiner Tochter Marissa standen am Beginn der letzten Neuhauser Gemeinderatssitzung des Jahres 2021, welche mit wenigen Ausnahmen einstimmige Beschlüsse brachte.
Einstimmig beschlossen wurde der  Voranschlag 2022:
Das um die Gebührenhaushalte und Effekte außerhalb der operativen Finanzierungsrechnung bereinigte operative Finanzierungsergebnis (SA 1 – Saldo der operativen Gebarung/Abgang) beläuft sich auf EUR -315.800,00. Der Voranschlag sowie der mittelfristige Finanzplan wurden von der wirtschaftlichen Gemeindeaufsicht am 10.12.2021 begutachtet und die Abgangshöhe in der genannten Höhe festgestellt.
Der Geschäftsführers des Abwasserverbandes Völkermarkt-Jaunfeld, Herr Dipl.-Ing. Johann Polzer, als fachkundige Auskunftsperson gem. § 26 Abs. 11 KAGO gab dem Gemeinderat einen Überblick hinsichtlich der Gebührenbemessung
gemäß dem Gebührenkalkulationsmodell des Landes.
Die Gebührenhaushalte der Gemeinde (Wasser, Kanal, Abfall und Bauhof) sind einnahmenseitig so zu bewirtschaften, dass sie sich selbst decken und ein Beitrag für die Erneuerung ebenfalls erwirtschaftet werden kann. Es dürfen KEINE Gelder des laufenden Haushalts den Gebührenhaushalten zugeführt werden.
Anpassung der Wassergebührenverordnung
Seitens des Gemeindeamtes wurden die bestehenden Wasserbezugsgebühren einer Überprüfung unterzogen. Es ergeben sich derzeit keine wesentlichen Tarifänderungen, eine 2 %ige jährliche Tarifsteigerung wäre jedoch notwendig, um den Wasserhaushalt auch zukünftig ausgeglichen führen zu können. Diese Erhöhung ist auch deshalb notwendig, um BürgerInnen später eine große Kostensteigerung zu ersparen. Die geplanten Gebührenerhöhung verstehen sich noch immer am unteren Ende der Gebührenkalkulation des Landes und sind daher
dringend notwendig. Außerdem ist die geplante Indexerhöhung eine Fortführung der jährlichen Gebührenanpassungen seit dem Jahr 2018.
ÖVP (5 Mandatare) und LNS (3 Mandatare) stimmten gegen die geplante Gebührenanpassung, die somit keine Mehrheit erhielt. 
Anpassung der Kanalgebührenverordnung
Eine Anpassung der Tarifordnung aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen sowie der künftigen finanziellen Gebührensituation ist dringend erforderlich.
Es wird daher vorgeschlagen, die Kanalgebühren gemäß den gesetzlichen Anforderungen unter Zugrundelegung des Gebührenkalkulationsmodells des Landes Kärnten, welches auch als Grundlage für die Verordnungsprüfung durch die Gemeindeaufsicht herangezogen wird, anzupassen, wobei der Mittelwert des minimal bzw. maximal zu verrechnenden Tarifs herangezogen wird. Ergänzend dazu
soll eine jährliche Indexierung von 2 % in die Verordnung mitaufgenommen werden. Dies ermöglicht einerseits dem Gemeinderat hinsichtlich seiner Aufgabe, die Stabilität im Gebührenhaushalt zu erhalten und künftige Finanzierungsprobleme zu vermeiden, andererseits wird vermieden, dass sprunghafte unvorhergesehene finanzielle Belastungen auf die privaten Haushalte zukommen.
Die Kanalgebührenanpassung wurde mit 12 zu 3 (ÖVP) Stimmen mehrheitlich beschlossen

Einstimmiger Grundsatzbeschluss betreffend der Umstellung des Sammelsystems im Bereich der Verpackungs- und Altpapierabfälle von Bring- auf Holsystem
Folgender in der Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten der Umwelt, Wirtschaft und des Tourismus am 9.12.2021 einstimmig vorberatener Antrag des Gemeindevorstandes lag zur Beschlussfassung vor: 
Die Gemeinde Neuhaus beabsichtigt, die Sammlung von Leichtverpackungen und Metallverpackungen mit Wirksamkeitsbeginn zum 1. Jänner 2023 vom nicht mehr zeitgemäßen Bringsystem „Gelbe Tonne und Blaue Tonne an den Umweltinseln“ auf das 6-wöchige Holsystem mit dem „Gelben Sack“ umzustellen. Aufgrund der von den Kärntner Abfallwirtschaftsverbänden verfolgten Zielsetzungen einer
landeseinheitlichen gemeinsamen Sammlung von Leicht- und Metallverpackungen im „Gelben Sack“ soll die Bevölkerung auch dahingehend informiert werden. Die Sammeltonnen für Leichtverpackungen und Metallverpackungen an den Umweltinseln werden spätestens mit dem ersten Abholungstermin des „Gelben Sackes“ eingezogen. Das neu gewählte Sammelsystem unterliegt einem Genehmigungsverfahren durch den Ausschreibungsführer (Altstoff-Recycling-Austria kurz: ARA) der Sammelsysteme und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Des Weiteren beabsichtigt die Gemeinde Neuhaus, die Sammlung von Altpapier mit Wirksamkeitsbeginn 1. Jänner 2023 vom derzeitigen Bringsystem „Rote Tonne an den Umweltinseln“ auf das 8-wöchige Holsystem bei den Einzelhaushalten mittels einer 240-Liter-Altpapiertonne, umzustellen. Bei Mehrparteienhäusern werden 1.100 Liter-Altpapiertonnen aufgestellt, die je nach Bedarf entleert werden. Die Sammeltonnen für Altpapier an den Umweltinseln werden spätestens mit dem ersten Abholtermin der Altpapiertonnen eingezogen.

Der Antrag 2021/05 seitens der SPÖ-Mandatare BGM Patrick Skubel, 1. VBGM Ing. Christian Souri, GR Ing. Daniel Borstner, GRin Natalie Gräßl,
GR Helmut Sadnik, GRin Nadja Ferk und GR Dipl.Päd. Gerald Skubl hinsichtlich der Verbesserung des Bürgerservices im Bereich der Abfallentsorgung wurde einstimmig beschlossen.

Weiterverrechnung der Entsorgung von Silofolien an die Landwirte: ÖVP und LNS stimmten dagegen, daher wird sich der Landwirtschaftsausschuss wieder damit befassen

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus beschließt den Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Neuhaus und Herrn Dr. Raul-Serban Arabagiu betreffend die Veräußerung der Volksschule Schwabegg. Der Kaufpreis beträgt € 218.104,00.

Einstimmiger Grundsatzbeschluss betreffend Fahrzeuganschaffungen der FF Schwabegg
Im Jahr 2018 wurde seitens des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes auf Basis einer Matrix des Gefahrenpotenzials der Gemeinde Neuhaus (GAP) sowie unter Einbindung der Gemeinde und der drei Ortsfeuerwehren die Gefahrenabwehr- & Ausrüstungsplanung für die kommenden 10 Jahre durchgeführt. Die GAP hat somit Gültigkeit bis zum 31.12.2028 und definiert geplante Ausrüstungsanschaffungen.
In der Gemeinde Neuhaus ergab sich somit folgendes Ausrüstungskonzept:
– Ortsfeuerwehr Neuhaus: RLFA 2000 Nutzung bis 2039, MZFA Nutzung bis 2046
– Ortsfeuerwehr Bach: Nutzung des bestehenden LFA 7,5 to bis 2021 –> Ersatz durch KLFA, LFA 7,5 to, MZFA 5,5 to oder MZFA 7,5 to möglich.
– Ortsfeuerwehr Schwabegg: Nutzung des bestehenden LFA 7,5 to bis 2027 –> Ersatz durch KLFA, LFA 7,5 to, MZFA 5,5 to oder MZFA 7,5 to sowie zusätzlich MTF für alle FF sowie Feuerwehrjugend möglich.
Nachdem in der FF Bach Fahrzeugsanierungen in den vergangen Jahren durchgeführt wurden und das bestehende LFA 7,5 to noch in einem guten Zustand ist, wurde einvernehmlich mit der FF Schwabegg übereingekommen, dass die FF Schwabegg als erste Ortsfeuerwehr ihr bestehendes LFA 7,5 to austauschen würde.
„Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus fasst den Grundsatzbeschluss über die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die FF Schwabegg gemäß GAP , wobei die FF Schwabegg im Rahmen der Beantragung frei unter den von der GAP definierten Fahrzeugtypen (KLFA, LFA 7,5 to, MZFA 5,5 oder MZFA 7,5 to) wählen kann.“

Einstimmiger Grundsatzbeschluss betreffend weiterer Schritte zur Errichtung eines Motorikparks zwischen den Objekten der VS Neuhaus und der Gemeinde Neuhaus

Präsentation „Umsetzung des LoRaWAN Projektes in der Gemeinde Neuhaus“ seitens der KEW/kelmin – Ing. Hannes Gütler
Vereinbarung über Grundinanspruchnahme zwecks Fernwärmeausbau im Ort Neuhaus
Die Firma Gutsche Waldkraft GmbH. aus Neuhaus beabsichtigt das Fernwärmeleitungsnetz im Ort Neuhaus zu erweitern, wobei im Zuge von
Vorgesprächen sowie im Rahmen der Informationsveranstaltung „Ölkesselfreie Gemeinde Neuhaus“ seitens der Betreiberin der Bedarf ermittelt wurde.
Beiliegendem Ausbauplan ist zu entnehmen, dass im Laufe des nächsten Jahres 4 Objekte an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen, wobei das Leitungsnetz auch die Erweiterung jener Objekte vorsieht, welche Interesse für den Anschluss an das Fernwärmenetz beurkundet haben. Weiters wurden bei der Planung auch die Wohnblöcke sowie die Grundstücke des Baulandmodells berücksichtigt.
Da hinsichtlich des bereits bestehenden bzw. des geplanten Fernwärmeleitungsnetzes sowohl Grundstücke der Gemeinde Neuhaus – öffentliches
Gut, als Grundstücke, welche sich im Eigentum der Gemeinde Neuhaus befinden, in Anspruch genommen wurden bzw. werden, wäre hinsichtlich dieser eine Vereinbarung mit der Firma Gutsche Waldkraft GmbH. zu schließen, mit welcher der Bauführung zugestimmt und die rechtlichen Voraussetzungen geregelt werden.  Einstimmiger Beschluss.

Es folgten die Weihnachtsansprachen von Bürgermeister Patrick Skubel (SPÖ), Vizebürgermeister Sascha Benjamin Malle (ÖVP) und Gemeindevorstand Peter Trampusch (LNS), verbunden mit Dankesworten für die gute Zusammenarbeit.
Verlesung der bei der Sitzung eingebrachten Anträge an den Gemeinderat:

 Selbständiger Antrag von allen Gemeinderatsmitgliedern der Neuhauser Volkspartei
Betrifft:          Erhöhung der Förderung für die Haltung von Zuchtebern und Zuchtstieren     
 
          
Selbständiger Antrag von allen Gemeinderatsmitgliedern  der Neuhauser Volkspartei
 Betrifft:          Kostenübernahme der Entsorgung von Silofolien

Nach dem Ende der dreistündigen Sitzung folgte ein kurzer gesellschaftlicher Teil als Ersatz für die heuer coronabedingt entfallene Jahresabschlussfeier.