Durchwegs einstimmige Beschlüsse bei der Sitzung des Neuhauser Gemeinderates am Donnerstag, dem 25. November 2021
Tagesordnung der am Donnerstag, dem 25. November 2021 um 19.00 Uhr
im Mehrzwecksaal der Volksschule Neuhaus stattfindenden
Sitzung des Gemeinderates:
1. Wahl der Protokollzeichner
2. Bericht über die am 8.11.2021 durchgeführte Gebarungsprüfung durch den Kontrollausschuss
3. Mittelfristiger Investitionsplan 2021-2025 der Gemeinde Neuhaus und Änderung der Bindung BZ i.R. –Vorjahre
4. 2. Nachtragsvoranschlag 2021 der Gemeinde Neuhaus
5. Abschluss von Auslagerungsversicherungen für Abfertigungen (alt) und Jubiläumszuwendungen
6. Erweiterung Finanzierungsplan für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher auf den Objekten Neuhaus 12 und Neuhaus 9 (Gemeindeamt und Volksschule Neuhaus)
7. Vergabe Notstromaggregat zur Versorgung der zentralen Gemeindekriseninfrastruktur/Leuchtturm
8. Änderung Finanzierungsplan Straßensanierung nach Kanalbau BA04 inkl. Änderung der Vergabe der Baumeisterarbeiten
9. Vergabe Ziviltechnikerkosten Straßensanierung nach Kanalbau BA04
10. Zustimmung zur Teilerrichtung einer neuen Parkplatzanlage auf dem Grundstücken Nr. 992/2, 996/3 und 997/1 KG 76011 vor dem Gasthaus Hartl
11. Dienstbarkeitsvertrag betreffend Grundstück Nr. 22 der KG 76011 sowie Grundstück Nr. 16 der KG 76011
12. Fördervertrag betreffend der Errichtung einer Parkanlage inkl. Parkplätzen
13. Fördervereinbarung betreffend Restaurierungsmaßnahmen der Filialkirche Heiligenstadt
14. Genehmigung der Vermessungsurkunde der Angst Geo Vermessung ZT GmbH. vom 02.09.2021, Zl. 211090-V1-U – Straßenvermessung Baulandmodell
15. Genehmigung des Teilungsplanes der Angst Geo Vermessung ZT GmbH. vom 27.10.2021, Zl. 2111164-V1-U – ehemalige Volksschule Schwabegg
16. Vergabe Homepage und digitales Mitteilungsheft Volksschule Neuhaus
17. Übernahme Tanklöschfahrzeug RLFA 2000 der FF Neuhaus gemäß Leasingvertrag mit der Kärntner Feuerwehr GmbH
18. Information betreffend Stromkostenerhöhung im Jahr 2022
19. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters
Wichtiger Hinweis:
Die Bestimmungen aufgrund der geltenden COVID-19 Maßnahmenverordnung sind unbedingt einzuhalten!