Errichtung der Spiel- und Freizeitanlage Schwabegg
Die Umsetzung der Spiel- und Freizeitanlage am Sportplatz ist bereits weit fortgeschritten. Die Pflanzung der Bäume (Plantanen) sowie Grabungsvorarbeiten wurden Mitte Juni 2023 durch den Sportverein Schwabegg durchgeführt.
Die Errichtung der Spielgeräte durch die Firma Penz mit Unterstützung der Gemeinde Neuhaus sowie des Sportvereins Schwabegg erfolgte in der 2. Juliwoche.
In der Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2023 erfolgte einstimmig eine Erweiterung des Finanzierungsplanes für die Spiel- und Freizeitanlage Schwabegg:
Gemäß der Beschlussfassung der Vergabe der Spielgeräte in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Neuhaus am 27. April 2023 erfolgte eine KIG 2023-Einreichung in Höhe der der Spielgerätesumme, welche nun der Ausfinanzierung der Spiel- und Freizeitanlage Schwabegg dient.
Der gesamte Finanzierungsplan beläuft sich nun auf EUR 76.500,00 brutto, wobei die Erweiterung um die abgerufenen KIG 2023-Gelder iHv EUR 16.500,00 erfolgte.
Annex zum Fördervertrag zwischen der Gemeinde Neuhaus und dem Sportverein Schwabegg zur Ausfinanzierung betreffend die Umsetzung der Spiel- und Freizeitanlage Schwabegg:
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Neuhaus am 27.4.2023 wurde ein Fördervertrag zwischen der Gemeinde Neuhaus und dem Sportverein Schwabegg betreffend die Umsetzung der Spiel- und Freizeitanlage beschlossen, wonach die Gemeinde Neuhaus dem Sportverein Schwabegg auf Basis dieses Fördervertrages eine Förderung iHv EUR 20.000,00 brutto an BZ aR zur Verfügung stellt.
Im Zuge der Umsetzung der Spiel- und Freizeitanlage Schwabegg wurden seitens des Sportvereins Schwabegg nunmehr Angebote für die zu errichtenden sportlichen Anlagen eingeholt.
Die Kosten für den Spezialsand für den zu errichtenden Beachvolleyballplatz stellen hierbei aktuell das größtes Problem dar, zumal sich das derzeit günstigste Angebot auf EUR 8.000,00 brutto beläuft, was seitens des Sportvereins anfangs nicht absehbar war.
Es soll dem Sportverein Schwabegg nun eine zusätzliche Summe iHv EUR 5.000,00 brutto gewährt werden.
Gemäß dem Annex zum bestehenden Fördervertrag müssen die sonstigen Mehrkosten iHv max. EUR 5.000,00 durch Rechnungen bis spätestens 31.12.2023
belegt werden, ansonsten muss eine Rückzahlung des jeweils nicht belegbaren Förderbetrags seitens des Sportvereins erfolgen.
(Auszug aus den Sitzungsunterlagen für die Gemeinderatssitzung)