Information zum Starkregenereignis
BGM Patrick Skubel , 11. August 2023

🟢 ZIVILSCHUTZSIGNAL-WARNUNG – Aufhebung # Gemeindeamt # 

Wednesday, 16. August 2023 # 
Sehr geehrte GemeindebürgerInnen! Die Zivilschutzsignalwarnung ist ab sofort für alle Ortschaften der Gemeinde Neuhaus aufgehoben. Die folgenden Straßensperren bleiben allerdings nachwievor aufrecht:
>> Bach-Illmitzener Straße zwischen dem Anwesen vlg. Pachteu (Bach 18) und dem Anwesen vlg. Zoffl (Illmitzen 13)
>> Graditschacher Straße ab der Abzweigung von der Graditschach-Illmitzener Straße bis zum Anwesen Graditschach 10 (Familie Srienz)
>> Heiligenstadter Straße ausgenommen Fahrzeuge bis 3,5 t
>> Tratar-Straße zum Anwesen vlg. Tratar (Heiligenstadt 7)
>> Kogelnigbergstraße (Bringungsstraße) von Neuhaus bis zum Anwesen Luschin
Es wird seitens der Gemeinde Neuhaus ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unnötige Fahrten – vorallem für die Besichtigung von Schadstellen durch Schaulustige zu unterlassen sind.
Über die GemeindeApp werden weitere Informationen bekanntgegeben!
BGM BFK OBR Patrick Skubel 16.8.2023 / 9.00
 
 
Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
 
Ich möchte Sie über die aktuelle Situation in unserer Gemeinde Neuhaus informieren, die durch ein schweres Starkregenereignis verursacht wurde. In rund 36 Stunden fielen mehr als 200 mm Niederschlag auf unser Gemeindegebiet. Seit dem 4. August 2023, besteht eine anhaltende Zivilschutzwarnung für unsere Gemeinde.

Ich als Bürgermeister und BFK, aber das gesamte Team in der Gemeinde Neuhaus sind derzeit noch immer massiv gefordert, dass größte Schad- und Katastrophenereignis in der Geschichte der Gemeinde im Rahmen der Erstmaßnahmen abzuarbeiten.

Es erfüllt uns mit großer Erleichterung und Dankbarkeit, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind. In diesen herausfordernden Zeiten haben der Gemeindekrisenstab, der Bezirkskrisenstab, das Land Kärnten, die BH Völkermarkt, die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Pioniere des österreichischen Bundesheeres, die Kärntennetz GmbH, lokale Baggerunternehmen sowie besonders die freiwilligen Feuerwehren Bach, Neuhaus und Schwabegg beispiellose Anstrengungen unternommen, um Menschenleben zu schützen und unsere Infrastruktur zu erhalten.

Mein aufrichtiger Dank gilt all diesen Institutionen sowie den Kommandanten, Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die sich selbstlos und engagiert für das Wohl der Allgemeinheit eingesetzt haben. Ein besonderer Dank gebührt auch Herrn LR Ing. Daniel Fellner, der sich von Anfang an im Bezirkskrisenstab informiert hat und in engem Kontakt mit mir steht.

Die vorläufige Schätzung des Schadens in unserer Gemeinde Neuhaus beläuft sich auf etwa 3,5 Millionen Euro. Zwischen dem 5. August 2023 und der Fertigstellung der Pionier/Landesstraßenbrücke vorgestern Abend, dem 9. August 2023, waren Teile unseres Gemeindegebiets, nämlich Illmitzen und Graditschach, von der Außenwelt abgeschnitten, da alle drei Zufahrtsstraßen zerstört wurden. Die Lage verbessert sich allmählich, dennoch gibt es immer noch Bereiche in unserer Gemeinde, die aufgrund geologischer Bewegungen vorübergehend nicht repariert werden können oder erhebliche Gefahren darstellen.

Aufgrund der anhaltenden Zivilschutzwarnung und der bestehenden Gefahr möchte ich Sie eindringlich bitten, die Orte Illmitzen, Graditschach, Motschula und Heiligenstadt weiterhin zu meiden, auch wenn dies zu Fuß oder mit dem Fahrrad erfolgen sollte. Dies dient sowohl Ihrer eigenen Sicherheit als auch der Sicherheit unserer Einsatzkräfte.

Am 9. August 2023 hatten wir Besuch von LHStv. Martin Gruber und Agartechnikleiter Dipl. Ing. Peter Hebein in unserer Gemeinde. Gemeinsam mit der Gemeindevertretung besichtigten sie einige der betroffenen Gebiete. Wir sind äußerst dankbar für die professionelle und engagierte Unterstützung der Agrartechnik und der Wildbach- und Lawinenverbauung. Die Wiederherstellung der Straßen hat dabei oberste Priorität.

Private Flurschäden müssen gemäß LHStv. Gruber von den Eigentümern selbst und nicht von der WLV, der Agrartechnik oder der Gemeinde behoben werden. Für Schäden an Bringungsanlagen, die bereits Teil des Modells Kärnten waren, kann die Agrartechnik die Abwicklung und Förderung übernehmen. Anträge für Entschädigungen sowohl für Private als auch für Bringungsanlagen können beim Kärntner Nothilfswerk gestellt werden.

Ab dem kommenden Montag, dem 14. August 2023, dürfen wir auf die großzügige Unterstützung und Solidarität der Kärntner Gemeinden zählen. Der Wirtschaftshof unserer Gemeinde wird von der Stadt Villach für die nächsten zwei Wochen mit einer Pritsche unterstützt, und es besteht auch die Möglichkeit einer personellen Unterstützung. Unsere eigene Bauhofpritsche ist seit letzter Woche ebenfalls nicht mehr einsatzfähig und wird voraussichtlich erst Ende des Monats durch eine neue ersetzt werden können. In dieser Angelegenheit hat uns LR Ing. Daniel Fellner unbürokratisch bei der Ausfinanzierung des neuen Fahrzeugs geholfen.

Liebe Gemeindebürgerin, lieber Gemeindebürger, ich danke für den spürbaren Zusammenhalt in unserer Gemeinde. Unser Gemeindeamt wird Sie in den kommenden Wochen sehr gerne und professionell bei den Antragsstellungen zu möglichen Entschädigungen unterstützen.

Die Zeiten sind sehr fordernd und die finanzielle Lage ist prekär, aber gemeinsam mit Bund und Land werden wir Lösungen finden. Ich habe heute auch auf Bundesebene Gespräche geführt und unsere Situation geschildert.

Ein herzlicher Dank gilt auch meinem engagierten Team in der Gemeinde, das unermüdlich im Einsatz ist, sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Hilfe angeboten und mitgeholfen haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Mitwirkung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Bürgermeister und BFK

Patrick Skubel