ÖVP lud zum Infoabend über das neue Vereinspaket ins JUFA/Bleiburg
Infoabend der Völkermarkter ÖVP zum neuen Vereinspaket. Im Bild LPO DI Christian Benger, BPO Bürgermeister Hannes Mak (5. und 4. von rechts) und LAbg. Franz Wieser (rechts) gemeinsam mit den Vortragenden und den Bleiburger und Völkermarkter ÖVP-Vorständen
Die ÖVP lud zum Infoabend „Alles zum neuen Vereinspaket“ ins JUFA/Bleiburg
Was ist ein Verein? Wann ist ein Verein steuerpflichtig? Muss man bei Vereinsveranstaltungen beachten? Diesen und weiteren wichtigen Fragen rund ums Vereinswesen gingen die Experten Reinhard Grüner vom Finanzamt Villach und langjähriger VSV-Kassier, sowie Steuerberater Lothar de Pauli – auf Einladung der ÖVP Kärnten mit Landesparteiobmann DI Christian Benger, Landtagsabgeordneten Franz Wieser und Bezirksobmann Bgm. Hannes Mak – nach. Vereinsvertreter aus dem Bezirk Völkermarkt kamen am vergangenen Montag in großer Zahl ins JUFA Bleiburg, um sich wertvolle Informationen zu holen.
Ein Land der Vereine
„Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines ideellen Zwecks. Er ist nicht auf Gewinn ausgerichtet“, definieren die Experten gleich zu Beginn. Das Thema ist sehr wichtig, gibt es in Österreich doch rund 3,3 Millionen Menschen, die in rund 122.000 Vereinen tätig sind.
Steuerbegünstigt?
Steuerbegünstigt sind Vereine nur dann, wenn sie gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig ausgerichtet sind. Das muss in jedem Fall in den Statuten ersichtlich sein! „Nicht gemeinnützige Vereinszwecke sind zum Beispiel der Fremdenverkehr, ein Sparverein oder ein Verein zur Förderung der Wirtschaft“ klärt Grüner auf. „Hier muss man auch unterscheiden: Vereinsrechtlich ist das Innenministerium zuständig, steuerlich das Finanzministerium“, so de Pauli. „Vereinsstatuten und tatsächliche Geschäftsführung müssen übereinstimmen!“
Umsatzgrenzen beachten
Knifflig wird es bei der Steuerpflicht. „Es gibt dabei unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe.“ Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb wären Eintrittsgelder für Sportveranstaltungen, Konzerte oder Theateraufführungen oder Sportunterricht gegen Entgelt. Diese sind steuerlich begünstigt und nicht körperschaftssteuerpflichtig. Ein entbehrlicher Hilfsbetrieb wären kleine Vereinsfeste, Basare, Punsch- und Glühweinstände oder gelegentliche Flohmärkte. Diese sind zwar steuerlich begünstigt und auch bis zu einem Freibetrag von 10.000 Euro frei von der Körperschaftsteuer. Eine große Vereinskantine oder ein großes Vereinsfest ist „begünstigungsschädlich“, also auch umsatzsteuerpflichtig.
Kleine und große Vereinsfeste
„Aber was ist eine kleine Vereinskantine und was eine große? Eine kleine hat nicht mehr als 52 Tage im Jahr geöffnet und der Umsatz ist nicht höher als 30.000 Euro“, so Reinhard Grüner. „Für derartige Betriebe gibt es keine Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht.“ Bei kleinen Vereinsfesten sind auch noch mehrere Kriterien zu erfüllen. So dürfen überwiegend nur Vereinsmitglieder und nahe Angehörige mitarbeiten, die Unterhaltungsmusik darf maximal 1.000 Euro in der Stunde kosten und das oder die Feste dürfen zusammen höchstens 72 Stunden im Jahr dauern“, klärt Steuerberater de Pauli auf.
Sind Helfer anzumelden?
„Vereinsmitglieder oder vereinsfremde Personen die freiwillig und unentgeltlich bei Vereinsveranstaltungen mitarbeiten, müssen nicht bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden“, so de Pauli. Aber Achtung: „Trinkgelder gelten nur dann nicht als Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, wenn sie direkt in die Vereinskasse fließen und nicht dem Helfer als Gegenleistung verbleiben.“
Mehr Informationen gibt es in der ÖVP-Broschüre „Klarheit für Vereine und Ehrenamtliche“ oder unter www.oevpkaernten.at
Rückfragehinweis:
Mag. (FH) Josef Anichhofer –– ÖVP Landesgeschäftsführer
0676/83586211 – josef.anichhofer@oevpkaernten.at
Großes Interesse der Vereinsvertreter beim ÖVP-Infoabend über das neue Vereinspaket im JUFA Bleiburg