One more time: Back to school! Bildungsminister Faßmann präsentiert etappenweise Schulöffnung

Im Pressegespräch am 24. April haben Bildungsminister Heinz Faßmann und Christiane Spiel (Professorin für Bildungspsychologie und Evaluation an der Fakultät für Psychologie, Universität Wien) den Etappenplan zur Schulöffnung präsentiert.

Wir haben den detaillierten Etappenplan für euch: 

Stufenweise Öffnung – Etappe 1

Die Schulen werden nicht für alle gleichzeitig geöffnet. Die erste Etappe beginnt am 4. Mai mit der Rückkehr jener Schülerinnen und Schüler, die heuer ihre Matura oder ihre (Lehr-)Abschlussklasse ablegen wollen.

Es wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um die Matura an die besondere Situation anzupassen: nur drei schriftliche Klausuren, keine mündliche Matura – nur auf Verlangen, eine verkleinerte Kommission, weiterhin eine Kompensationsprüfung, eine optionale VWA Präsentation und das Einfließen der Leistung der Abschlussklasse in die Gesamtbeurteilung.

Ab 4. Mai kehren neben den Maturaklassen auch die Abschlussklassen der berufsbildenden mittleren Schulen – Handelsschulen, dreijährige technische Schulen u.a.m. – zurück. Sie haben einen vorbereitenden Unterricht und legen Mitte Mai unter Wahrung der Hygieneauflagen ihre abschließenden Prüfungen ab.

Ab 4. Mai haben auch die Lehrlinge im letzten Berufsschuljahr wieder Präsenzunterricht und schließen ihre Ausbildung dann sukzessive ab. Die genauen Termine richten sich nach Region und Lehrberuf. Die Bedingungen der Lehrabschlussprüfung sind ebenfalls der Zeit angepasst und erleichtert.

Rund 100.000 Schüler und Schülerinnen können damit ihre Abschlüsse machen und die Schule verlassen.

Stufenweise Öffnung – Etappe 2

Die 2. Etappe ist für den 18. Mai geplant und wird nach Rücksprache mit dem Krisenstab und der Regierungsspitze endgültig. Der Fokus der Etappe 2 liegt auf der Rückkehr schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler. Das umfasst alle Klassen der Volksschulen, der NMS, der AHS Unterstufe und der Sonderschulen sowie alle Deutschförderklassen. Dadurch soll auch eine Entlastung der Erziehungsberechtigten erreicht werden.

Durch die Rückkehr von Schülerinnen und Schülern der Deutschförderklassen soll gewährleistet werden, dass gerade sie den Anschluss im Bildungswesen nicht verlieren und erworbene Deutschkompetenzen gefestigt bzw. erneuert werden können.

Der 15. Mai gilt für die Lehrerinnen und Lehrer als Vorbereitungstag in den Schulen. Es werden alle Vorkehrungen für die Aufnahme des Schulbetriebs getroffen.

Stufenweise Öffnung – Etappe 3

Am 3. Juni sollen dann unter der Voraussetzung, dass sich die Infektionszahlen gleichbleibend entwickeln oder sogar weiter abfallenalle Schülerinnen und Schüler der weiteren Schulstufen in den Schulbetrieb zurückkehren können und den regulären Unterricht wiederaufnehmen. Das betrifft alle weiteren Klassen der Sekundarstufe II und alle Klassen der Polytechnischen Schulen.

Der 29. Mai gilt für die Lehrerinnen und Lehrer als Vorbereitungstag in den Schulen. Es werden alle Vorkehrungen für die Aufnahme des Schulbetriebs getroffen.

Wichtige Prinzipien bei der stufenweisen Schulöffnung

Prinzip Verdünnung

Schichtbetrieb. Soziale Distanz und das Einhalten der Hygieneregeln ist in einem vollen Schulgebäude sehr schwierig einzuhalten. Sollen Bildung und Verhinderung von Infektionen in Einklang gebracht werden, muss die Präsenz von Schülerinnen und Schülern ausgedünnt werden. Daher kommt folgendes Prinzip zum Tragen: Verdünnung durch Schichtbetrieb.

Gruppenteilung. Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die Gruppengröße wird angesichts der durchschnittlichen Klassengröße bei rund elf Schülern und Schülerinnen zu liegen kommen. Wenn in Klein- und Kleinstschulen die Klassen selber schon so klein sind, dann kann die weitere Unterteilung entfallen. Ein Viertel aller Volksschulklassen zählt weniger als 15 Schüler.

Die Gruppen werden in ihren Klassenräumen unterrichtet, aber abwechselnd. Eine Möglichkeit ist, dass Gruppe A am Montag, Dienstag und Mittwoch unterrichtet wird, Gruppe B am Donnerstag und Freitag. Die nächste Woche ist es genau umgekehrt. Ein Reißverschlusssystem ist auch denkbar, an einem Tag Gruppe A, am nächsten Tag Gruppe B oder es gibt einen wochenweisen Wechsel.

Aufrechter Stundenplan. Wichtig dabei ist, dass der jeweilige Stundenplan der Klassen aufrecht bleibt. Ausnahme bilden die Fächer Leibeserziehung und Musik, die bis zum Ende des Schuljahres komplett entfallen. Die dadurch entstehenden Freistunden sollen für die Festigung von Inhalten in anderen Fächern oder für die Erledigung von Aufgaben verwendet werden. Über die Verwendung dieser Stunden entscheidet die jeweilige Schule autonom.

Betreuung aller anderen möglich. Neben dem Unterricht in einem Schichtsystem bleibt die geltende Betreuung aufrecht. Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben und deren Betreuung zu Hause auch nicht sichergestellt ist,

können bzw. sollen die Betreuung in der Schule in Anspruch nehmen. Große Räume wie der Turnsaal stehen zur Verfügung und die Kinder werden von den Supplierlehrern, Stützlehrern oder den Lehrern, deren Fächer nicht mehr unterrichtet werden (wie Sport und Bewegung), betreut.

Prinzip Flexible Lehrpläne

Angepasste Lehrinhalte. Für die Zeit ab der Rückkehr in den Schulbetrieb soll der Fokus auf die Gestaltung des Abschlusses und die gezielte Vorbereitung auf die nächste Schulstufe gelten. Lerntempo und Lehrinhalte müssen daher reduziert werden. Was an neuem Stoff wichtig und sinnvoll ist, wird in überschaubaren Schritten erarbeitet. Daneben sollen die verbleibenden Wochen auch genutzt werden, um das Erreichte abzusichern, zu festigen und die neue Form des individuellen und selbstorganisierten Lernens weiter zu pflegen. Die Lehrpläne unserer Schulen sind thematisch flexibel. Das Ministerium wird eine Richtlinie herausgeben und dabei klarstellen, dass nicht alle Themen des Lehrplanes und nicht alle Kapitel im Schulbuch durchgemacht werden müssen.

Prinzip Leistungsbeurteilung mit Augenmaß

Halbjahreszeugnis als Basis. Die wesentliche Basis der Leistungsbeurteilung für das Schuljahr 2019/20 bilden das Halbjahreszeugnis (Schulnachricht) sowie die Leistungen, die bis zum 16. März erbracht worden sind (Schularbeiten, Tests, Mitarbeit).

Keine Schularbeiten. Schularbeiten finden in der kommenden Zeit keine mehr statt. Die Leistungen, die im Rahmen des Distance-Learning und des nun folgenden Präsenzunterrichts erbracht wurden und werden, fließen in die Gesamtbeurteilung ein. Schüler, die kontinuierlich mitgearbeitet haben, sollen ihre Mitarbeit honoriert bekommen. Bei Schülern, die zwischen zwei Noten stehen und bei Schülern, die eine bessere Note erlangen wollen, kann eine mündliche Prüfung erfolgen.

Volksschule: Kein Sitzenbleiben. Generell werden Schülerinnen und Schüler der Volksschule im Schuljahr 2020/21 Klassen nicht wiederholen müssen, außer Eltern und Erziehungsberechtigte wünschen dies.

Aufsteigen mit einem Nicht Genügend. In allen anderen Schularten wird ein Aufsteigen mit einem Nicht-Genügend ohne Beschluss der Klassenkonferenz möglich sein. Schülerinnen und Schüler, die mehr als ein Nicht Genügend aufweisen, können zu einer Wiederholungsprüfung antreten. Bleibt nur ein Nicht Genügend offen, können auch sie aufsteigen. Eine zusammenfassende Richtlinie über die Leistungsbeurteilung wird vom Bildungsministerium herausgeben.

Entschuldigtes Fernbleiben. Die Anwendung für die Bestimmungen zum unentschuldigten Fernbleiben werden für das heurige Schuljahr ebenfalls erweitert. Schülerinnen und Schüler, die sich auf Grund der Corona Krise nicht in der Lage sehen dem Unterricht in der Schule beizuwohnen oder wenn Eltern bzw. Erziehungsberechtigte auf Grund von Bedenken ihre Kinder nicht in die Schule schicken wollen müssen sie dies auch nicht tun. Sie gelten als entschuldigt, sind aber verpflichtet den versäumten Stoff aufzuholen bzw. nachzulernen.

Kurzfristige Notenkonferenzen. Fristen für die Abhaltung von Entscheidungsprüfungen und den Notenkonferenzen werden so angepasst, dass sie auch noch bis zwei Tage vor Ende des Schuljahres abgehalten werden können. Dadurch sollen flexible Möglichkeiten geschaffen werden, erforderliche Prüfungen oder Abklärungen vorzunehmen.

Prinzip Hygiene

Ab Etappe 1 wird der Schulbetrieb unter Einhaltung verschärfter Hygiene-Auflagen stattfinden. Diese werden in einem eigenen Hygiene-Handbuch des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zusammengefasst und bauen auf den Vorgaben des Gesundheitsministeriums auf. Das Handbuch regelt die hygienischen Voraussetzungen bzw. Verhaltensweisen im Schulbetrieb und wird von Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung als verbindlicher Erlass herausgegeben werden.

Darin enthalten sind unter anderem folgende Regelungen:

– Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Weg in die Schule

– Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Weg von der Schule nach Hause

– Partielle Maskenpflicht in den Schulen

  • Während der Pausen besteht für Schülerinnen und Schüler eine Maskenpflicht. Während des Unterrichts haben Schülerinnen und Schüler keine Maske zu tragen.
  • Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulstandorten können eine Maske tragen, wenn sie das wollen. Sofern sie eine Maske tragen wollen können sie eine eigene verwenden oder es wird ihnen eine zur Verfügung gestellt.
  • Zu Einhaltung der Vorgaben für Masken werden seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Abstimmung mit den Bildungsdirektionen und Ländern Bestände an verfügbaren Masken angelegt. Diese können im Bedarfsfall abgerufen werden.
  • Für bestimmte schulische Übungen und Arbeiten (z.B. in Laboren, Werkräumen) wird eine Maskenpflicht erlassen.
  • Genaue Richtlinien für Hygiene während Prüfungen (z.B. Zentralmatura) wie z.B. das regelmäßige Lüften, die Einhaltung von Abständen oder fixe Zeitintervalle für das Händewaschen werden ebenfalls vorgeschrieben.
  • Verdichtete Reinigungsintervalle und Desinfektion an den Schulstandorten.
  • Genaue Vorgaben für Abstände, die im Rahmen des Unterrichts in Klassen bzw. beim Aufenthalt in Schulgebäuden einzuhalten sind.

– Die im Hygiene-Handbuch enthaltenen Bestimmungen sind im Bereich der Schulen verbindlich anzuwenden.

Was die Einhaltung der Maskenpflicht betrifft, wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung entsprechende Kontingente an Schutzmasken für die Bundesschulen angekauft. Diese stehen Lehrerinnen und Lehrern bzw. Schüler, die diese benötigen, zur Verfügung. Weitere Kontingente werden beschafft werden. Was die Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern von Pflichtschulen mit Masken betrifft, werden wir Länder und Gemeinden bei der Beschaffung entsprechender Kontingente gerne unterstützen. Ziel ist, in allen Schulen eine flächendeckende Ausstattung mit notwendigen Kontingenten zu gewährleisten.

Empfehlung für den Kindergarten

Bevor es in den Familien zu einer Überforderung (aus persönlichen und beruflichen Gründen) kommt, wird empfohlen, den Kindern den Besuch in einer Betreuung zu ermöglichen. Sofern machbar wird auch die Anwendung eines Schichtsystems vorgeschlagen bzw. die Anwendung der im Hygienehandbuch enthaltenen Empfehlungen für den elementarpädagogischen Bereich. Neben der generellen Betreuung soll wieder verstärkt Bildungsarbeit wie etwa Sprachförderung in den Einrichtungen stattfinden.

Es wird weiters empfohlen, dass speziell folgende Kinder ab dem 18. Mai 2020 wieder die Kindergärten besuchen:

1. 5-jährige Kinder, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr vor Schuleintritt absolvieren

2. 3- bis 4-jährige Kinder, die einen Sprachförderbedarf aufweisen

Damit wird sichergestellt, dass insbesondere die 5-jährigen an der Schnittstelle Kindergarten-Schule gut gefördert und vorbereitet werden und wichtige Informationen zur Entwicklung zwischen den Institutionen weitergegeben werden können.

QuelleBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 
 
Kulturministerin Raab und Kardinal Schönborn: Gottesdienste ab 15. Mai unter Auflagen möglich
Gläubige müssen bei Gottesdiensten u. a. Mund-Nasen-Schutz tragen und Mindestabstand von zwei Metern einhalten – pro Person müssen 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen