Wahlkreistour 2023 mit ÖVP NRAbg. Johann Weber in Neuhaus

Besuch vom Abgeordneten zum Nationalrat Hansi Weber am Dienstagvormittag in Neuhaus, bei dem sich zahlreiche interessierte Gäste einfanden #
GPO-Stellvertreter GR. Reinhold Jamer begrüßte den Wolfsberger Abgeordneten und die vielen Gäste #
Interessante Ausführungen zu aktuellen Themen
E-Mail vom 8. Juli 2023:
Liebe Funktionärinnen und Funktionäre,

von Mittwoch bis Freitag kam der Nationalrat wieder zu einer Plenarsitzung zusammen.

Die Sitzung am Mittwoch begann mit einer Aktuellen Stunde zum Thema Steuern und Arbeitsmarkt.Am Donnerstag und Freitag fanden zu Beginn Fragestunden an Bildungsminister Martin Polaschek und Finanzminister Magnus Brunner statt.

Ich habe mich in der Debatte zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit an den Schulen (zur Rede geht es hier) sowie zum Erhalt und Ausbau des Sorgentelefons in der Land- und Forstwirtschaft (zur Rede geht es hier) zu Wort gemeldet.

Knapp 40 Gesetze wurden an diesen Tagen beschlossen und zahlreiche Volksbegehren behandelt.Die wichtigsten Beschlüsse habe ich wie gewohnt in dieser Funktionärsinfo zusammengefasst.
Die Schulferien haben nun begonnen. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern erholsame Ferien und euch allen einen schönen Sommer.
Ich hoffe, dass wir uns bei der einen oder anderen Veranstaltung sehen und austauschen können.
 
Bleibt gesund!
Herzlich,
Johann
Die wichtigsten Beschlüsse:

ORFReform

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2022 die bisherige Regelung zur
ORFFinanzierung aufgehoben. Daher musste eine neue Regelung beschlossen werden. Somit
wird ab dem 1. Januar 2024 anstelle der GISGebühr ein neuer ORFBeitrag eingeführt.

Die gute Nachricht: Der ORFBeitrag wird mit 15,30 Euro deutlich günstiger sein wird als die
bisherige GISGebühr von 22,45 Euro (inkl. Landesabgabe). Diese neue Gebühr gilt für alle
Hauptwohnsitze und stellt somit eine finanzielle Entlastung für die über 3 Mio. Haushalte dar,
die bisher schon GISGebühren zahlten.

Auch Personen, die bisher von der GISGebühr befreit waren, werden weiterhin von der
Zahlung des ORFBeitrags befreit sein. Hinzu kommt, dass Nebenwohnsitze von dem neuen
ORF Betrag ausgenommen sind. Inhaltlich wird das Angebot erweitert u.a. um eigene Video
und Audioformate für OnlinePlattformen, es wird einen Kinderstreamingkanal und einen
Sportstreamingkanal geben. Das RadioSymphonieorchester wird bis Ende 2026 weiterhin
vom ORF finanziell unterstützt. Danach soll ein anderer Träger gefunden werden, um die
langfristige Finanzierung des Orchesters sicherzustellen.

Neben der Finanzierung wurden zusätzlich Sparmaßnahmen beschlossen. So werden
überzogene Privilegien beim ORF beendet. Sonderzulagen werden gestrichen,
Sonderpensionen gekürzt und Abfertigungen deutlich beschränkt. Um die Verwendung
öffentlicher Gelder transparent zu machen, wird der ORF ab 2024 jährlich einen
Transparenzbericht vorlegen. In diesem Bericht werden die Gehälter der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter anonymisiert offengelegt. Bei einem Jahresgehalt von 170.000 Euro brutto
oder mehr müssen diese sogar namentlich genannt werden, einschließlich eventueller
Nebenbeschäftigungen.

Kampf gegen Radikalisierung im Internet

Im Kampf gegen Radikalisierung im Internet hat die Europäische Union eine Verordnung
erlassen. Diese verpflichtet Internetplattformen terroristische Inhalte unverzüglich zu
entfernen oder zu sperren. Solche Inhalte landen vielfach auf Handys und Tablets von Kindern
und Jugendlichen und wirken nicht nur verstörend, sondern führen im schlimmsten Fall zur
Radikalisierung. In Österreich werden die Medienbehörde KommAustria und die Direktion
Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) des Bundesministeriums für Inneres diese
Aufgaben übernehmen. Bei Verstößen sind Strafen vorgesehen, die bis zu 4 Prozent des
Umsatzes betragen können.

Unser Ziel ist es, die Verbreitung terroristischer Inhalte zu stoppen und den Missbrauch von
HostingDiensten für terroristische Zwecke zu bekämpfen. Damit möchten wir den
Jugendschutz und einen sicheren digitalen Binnenmarkt gewährleisten.

Bessere Suche nach günstigstem Stromprodukt

Der Tarifkalkulator der EControl wird verbessert, um Verbrauchern die Auswahl des besten
Tarifs zu erleichtern. Vergünstigungen beim Strom werden bereits durch Anpassungen der
Teilbeträge berücksichtigt. Zudem müssen Energieanbieter verstärkt auf die Möglichkeit des
Anbieterwechsels hinweisen.
 

Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige


Der Nationalrat beschloss einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 410 €.

Diese Förderung gilt für die sogenannten Neuen Selbstständigen, die im Zeitraum von Februar
bis Dezember 2022 kontinuierlich nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz)
pflicht oder krankenversichert waren. Die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
erfolgt ab dem 1. September 2023. Es ist wichtig zu beachten, dass nachträgliche Änderungen
der Sachlage keinen Einfluss auf den Anspruch haben.

Die Kosten für diese Energiekostenzuschüsse werden vom für die Finanzierung zuständigen
Sozialministerium bis Ende März 2024 der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen
erstattet.

Diese Maßnahme soll den Neuen Selbstständigen helfen, ihre Energiekosten zu bewältigen
und eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.


Energiekostenzuschuss für NonProfitOrganisationen


Dieses neue Gesetz sieht einen Energiekostenzuschuss für NonProfitOrganisationen vor. In
den Jahren 2023 und 2024 werden Unterstützungsleistungen für Energiemehrkosten
bereitgestellt.

Dieser Zuschuss gilt für Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit aus dem
gemeinnützigen und kirchlichen Bereich, die nicht als unternehmerisch tätig im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes gelten. Insgesamt stehen dafür bis zu 140 Mio. € zur Verfügung.

Der Kreis der Berechtigten wird anhand des NPOFondsgesetzes definiert, wobei politische
Parteien von der Förderung ausgeschlossen sind. Es wird darauf geachtet, dass bestehende
energiekostenspezifische Förderungen auf Bundesebene sowie von Ländern und Gemeinden
entsprechend berücksichtigt werden, um Doppelförderungen zu vermeiden.


Schutzunterkünfte für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder


Im Rahmen einer 15aVereinbarung zwischen Bund und Ländern werden mindestens 90
zusätzliche Frauenplätze und ebenso viele Kinderplätze in Schutzunterkünften geschaffen.
Der Bund stellt dafür einen Zweckzuschuss von jährlich 3 Millionen Euro zur Verfügung.
Zusätzlich wird das Beratungs und Betreuungsangebot in den Unterkünften ausgebaut. Eine
bundesweite Steuerungsgruppe unter der Leitung der Nationalen Koordinierungsstelle im
Bundeskanzleramt wird eingerichtet, um die Umsetzung zu koordinieren.

Diese Maßnahmen stärken den Schutz und die Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen
und ihre Kinder.


Digitaler ElternKindPass


Der Nationalrat beschloss die Einführung des neuen digitalen ElternKindPasses. Damit endet
der bisherige MutterKindPass, der seit 1974 besteht. Diese Anpassung an das digitale
Zeitalter ist ein Meilenstein in der Gesundheitsvorsorge. Der neue Pass erweitert die
Leistungen und zielt darauf ab, sozial benachteiligte und bildungsferne Familien sowie
Personen mit eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen besser zu erreichen. Durch das
elektronische ElternKindPassPortal (eEKP) besteht auch die Möglichkeit, an
Untersuchungen und Fristen erinnert zu werden.

 

Neues BundesKrisensicherheitsgesetz


Das BundesKrisensicherheitsgesetz passt das staatliche Krisenmanagement an neue
Gegebenheiten an und schafft einen ganzheitlichen Ansatz für Krisensicherheit. Es definiert
und entwickelt bestehende Gremien und Prozesse gesetzlich weiter. Dazu gehören die
Schaffung von Fachgremien, eines Krisensicherheitskabinetts und eines Bundeslagezentrums
im Innenministerium. Kontaktstellen werden benannt, um eine schnelle Koordination im
Krisenfall zu gewährleisten. Das Gesetz legt zudem den BundesKrisenfall fest, regelt das
Verfahren zur Ausrufung und Beendigung einer Krise, richtet einen Regierungsberater im
Bundeskanzleramt ein. Die Erweiterung der Aufgaben des Bundesheeres um
Versorgungslager für die Krise aufzubauen wurde durch die fehlende Zustimmung der
Opposition verhindert.


Änderungen im Weingesetz


Das Ziel der Novelle des Weingesetzes ist die Stärkung des Herkunftsschutzes für
österreichische Weine und eine verbesserte Kundeninformation. Dabei werden die
Regelungen für DACWeine enger an die EUBestimmungen zum Schutz geografischer
Angaben angepasst und rechtlich abgesichert. Insbesondere wird der Begriff der
„ortsübergreifenden Weinbaugemeinde“ gesetzlich verankert. Die EUrechtlich
vorgeschriebene Ernte und Bestandsmeldung wird auf eine elektronische Form umgestellt,
um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Datengrundlage zu verbessern. Zudem sind
höhere Strafen bei Verstößen gegen die Meldung vorgesehen, was dem Wunsch der
Weinbranche entspricht.


Ausweitungen im Korruptionsstrafrecht


Angesichts des „IbizaVideos“ sind die bestehenden AntiKorruptionsregelungen für
zukünftige Amtsträger nicht mehr ausreichend. Die Strafbarkeit von Bestechlichkeit und
Bestechung wurde daher auf Personen erweitert, die potenziell zukünftige Amtsträger sind.
Dadurch wird nicht nur die aktuelle Amtsinhaberschaft, sondern auch die Positionierung als
zukünftiger Amtsträger im korruptionsstrafrechtlichen Kontext verantwortlich gemacht. Es
wurde auch ein neuer Straftatbestand „Mandatskauf“ eingeführt und die Möglichkeit zur
Aberkennung eines Mandats oder Amts geschaffen. Bei Korruptionsdelikten im öffentlichen
Bereich, bei denen der erzielte Vorteil den Wert von 300.000 € übersteigt, drohen
Freiheitsstrafen von bis zu 10 bzw. 15 Jahren. Eine Evaluierung der neuen Regelungen ist bis
Ende 2027 geplant.


Kein Pardon für ExtremRaser und Verkehrsrowdies


Wenn jemand in einer 30 km/hZone vor einer Schule mit über 100 Stundenkilometern rast
und dadurch Kinder gefährdet, handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Für diejenigen,
die durch rücksichtsloses Rasen Menschenleben im Straßenverkehr gefährden, droht der
Entzug des Fahrzeugs bis hin zum endgültigen Verfall. Wenn das Fahrzeug zur Waffe wird,
ist es künftig weg. Österreich folgt damit dem Beispiel anderer europäischer Länder.

Das Verfallsverfahren ist mehrstufig aufgebaut. Bei schwerwiegenden
Geschwindigkeitsübertretungen wird das Fahrzeug zunächst beschlagnahmt. Anschließend
entscheidet die Behörde über den Verfall des Fahrzeugs. In solchen Fällen wird das Fahrzeug
verwertet. Diese Maßnahme zielt insbesondere auf die illegale AutoTuningSzene und
illegale Straßenrennen ab, die leider auch in Österreich immer mehr zunehmen.

Härtere Strafen für Cyberkriminalität


Der Strafrahmen für CybercrimeDelikte wurde erhöht. Das Hacking von Computern kann
zukünftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden (bisher maximal sechs
Monate). Angriffe auf die kritische Infrastruktur werden mit einer Maximalstrafe von drei
Jahren belegt. Bei Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung kann die Strafe bis zu
fünf Jahre betragen. Der Diebstahl von Telekommunikationsgeheimnissen oder das
missbräuchliche Abfangen von Daten können mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet
werden.

Zusätzlich werden die Strafdrohungen für Verstöße gegen Geschäfts und
Betriebsgeheimnisse erhöht. Die Verletzung oder Auskundschaftung von Geschäfts und
Betriebsgeheimnissen wird als Offizialdelikt behandelt, um die geschädigte Person von den
Kosten zu entlasten. Im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wurden ebenfalls
höhere Strafdrohungen für Verstöße gegen Geschäfts und Betriebsgeheimnisse beschlossen,
von bisher drei Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe.

Zeit für interessante Diskussionsbeiträge
Gute Stimmung am Dienstagmorgen in Neuhaus